Kartenlesegerät

Ratgeber: Stichwortverzeichnis

Kartenlesegerät

Umgangssprachlich werden sie als Chipkartenleser bezeichnet, was eigentlich auch richtiger ist, insofern sich ein elektronisch ansteuerbarer Chip auf der Karte befindet. Ältere Karten hatten meistens nur einen Magnetstreifen, der mehr oder weniger der Identifizierung des Besitzers diente. Moderne Chipkarten hingegen verfügen über deutlich mehr Funktionalität. Daten werden nicht nur mehr gelesen, man kann auch Daten schreiben und speziell entwickelte Applikationen, sprich Zusatzfunktionen, damit betreiben. Deshalb kann man die Lesegeräte auch als ein kleines Terminal betrachten. Geräte die mit Chip und Magnetstreifen kommunizieren können bezeichnet man als Hybrid-Lesegerät.

Sie liefern den Strom und den Takt für die Chipkarte und ermöglichen die Kommunikation mit peripheren bzw. nachgestellten Übertragungs - und Verarbeitungsgeräten. Die bekanntesten Einsatzgebiete für Chipkarten ist zu einem der Mobilfunk und zum anderen das Bankwesen. Doch immer mehr Gebiete kommen ständig dazu, sei es das Versicherungswesen (Krankenkassen), Ämter (Personalausweis) oder immer mehr Großbetriebe. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig.

Je nach Einsatz der Karten sind dafür besondere Sicherheitsparameter zu erfüllen, deshalb gibt es verschiedene Sicherheitsklassen für die Lesegeräte:

Sicherheitsklassen Kartenlesegeräte

Sicherheitsklasse Sicherheitsmerkmale Anwendung
1 keine nur zur Herstellung eines Kontaktes mit der Karte
2

Tastatur zur PIN-Eingabe

Homebanking
3 Tastatur, Display und spezielle Firmware Bezahlen mit Geldkarte im Internet
4 Tastatur, Display, spezielle Firmware und zweiter Kartenslot mit Authentifizierungsmodul Händlerterminal für Electronic Cash

 

Es gibt die Kartenlesegeräte sowohl als externes , sowie auch als internes Gerät.

Anwendungsgebiete der Lesegeräte:

  • Auslesen von Kontaktdaten auf  dem SIM-Kartenspeicher des Mobiltelefons
  • Auslesen des Geldbestandes einer Geldkarte
  • Auslesen der gespeicherten Daten auf einer Karte der Krankenkassen beim Arztbesuch
  • Autorisierung zum Empfang von verschlüsselten Radiosendern und TV-Sendern bzw. einzelnen Programminhalten
  • Onlinebanking
  • Authentifizierung eines Benutzers am Computer (meist  nur in Unternehmen)
  • Zeiterfassung am Arbeitsplatz