Garantie

Ratgeber: Stichwortverzeichnis

Garantie

Garantie und Gewährleistung sind zwei Begriffe, die sogar von Sachkundigen nicht immer korrekt benutzt werden. Ihre Bedeutung ist sehr verschieden, wenngleich auch diese beiden Ausdrücke oft synonym verwendet für einen scheinbar gleichen Sachverhalt verwendet werden. Deshalb sollen in diesem Ratgeber einmal detailliert erläutert werden, was sich hinter einem Garantieversprechen und der gesetzlichen Gewährleistung tatsächlich verbirgt.

Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen, was im Rechtssinne unter einer Garantie zu verstehen ist.

 

Gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillige Zusatzleistung?

Eine Garantie ist tatsächlich eine freiwillige Leistung. Besonders oft finden wir Garantieversprechen bei den Herstellern von Produkten. Eine Garantie ist eine über gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zusatzleistung. Die Werbung mit Garantien wird im Allgemeinen eingesetzt, um dem Produkt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Garantie gibt es nicht. Wirbt ein Unternehmen mit einer Garantie, ist es an die darin formulierten Zusagen freilich auch vollumfänglich gebunden.

Eine Garantie geht im Umfang über Gewährleistungrechte hinaus. Letztere stecken nur einen gesetzlichen Mindestrahmen der Mängelhaftung ab.

Neben der recht häufig vorkommenden 2-Jahres-Garantie gibt es heute Firmen, die auf Ihre Produkte deutlich längere Garantiezeiten einräumen, so zum Beispiel drei, fünf oder sechs Jahre. Für besondere Produkte wird gelegentlich sogar eine lebenslange Garantie zugesagt. Innerhalb des versprochenen Garantiezeitraumes können Geräte beispielsweise bei einem aufgetretenem Defekt kostenlos repariert oder umgetauscht. Daneben sind weitere Zusagen möglich, wie etwa ein Hol- und Bringservice.

Wer alle diese oben genannten Zusagen jedoch schon in der gesetzlichen Gewährleistung erwartet, geht fehl. Gerade weil die heute übliche Erwartungshaltung vorzugaukeln scheint, dass gesetzliche Gewährleistung und Garantie eigentlich ein und dasselbe sind, kann die Enttäuschung groß sein, wenn sich erst bei einer vorliegenden Mängelrüge herausstellt, welche Ansprüche hier tatsächlich geltend gemacht werden können. Gerade im Onlinehandel gilt in den allermeisten Fällen ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung. Sie sind gut beraten, wenn Sie Sich bereits vor dem Kauf informieren, ob Ihr Vertragspartner lediglich die gesetzliche Gewährleistung übernimmt oder ob er ein darüber hinausgehendes Garantieversprechen abgibt. Sie vermeiden damit falsche Erwartungen für den Fall, dass einige Zeit nach dem Erwerb die Qualität eines Produktes reklamiert werden soll.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich die Meinung des Autors wiedergibt. Die Thematik wird Ihnen nur vereinfacht und nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Detail dargestellt. Die hohen Anforderungen an eine Rechtsberatung sollen und können damit nicht erfüllen werden.

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